Vermittlungs-, Miet- und Reservierungsbedingungen
1. Vermittlung: Mietvertrag bzw. Transportleistung
italiaREISEN vermittelt Hotels und Ferienwohnungen im Namen und für Rechnung der jeweiligen Unterkunftsgewährenden (Hotelier bzw. Vermieter), im folgenden Vermieter genannt. Es gelten die saisonalen Preise der jeweiligen Preisliste. Die Vermittlung erfolgt zu diesen Preisen provisionsfrei für den Unterkunftssuchenden. Der Mietvertrag kommt zwischen Ihnen als Unterkunftssuchenden, im folgenden Mieter genannt, und dem Vermieter für die Dauer der vereinbarten Urlaubszeit durch unsere schriftliche Annahme (schriftliche Mietbestätigung) Ihres unterschriebenen Reservierungsscheines (siehe unter Punkt 2) zustande. Das Mietobjekt darf nur mit der in der Mietbestätigung angegebenen Personenzahl bewohnt werden. Auch ein Baby ist eine Person. Überzählige Personen können vom Vermieter extra berechnet oder zurückgewiesen werden. Der Mieter verpflichtet sich die Wohnung pfleglich zu behandeln und den Schaden zu ersetzen, der durch ihn oder seine Kinder und Gäste entstanden ist. Der Mieter erkennt die jeweilige Hausordnung an. Ohne schriftliche Erlaubnis auf der Mietbestätigung dürfen keine Haustiere mitgenommen werden. italiaREISEN vermittelt zusätzlich zum Mietvertrag (oder auch einzeln) eine Transportleistung, die nicht Gegenstand des Mietvertrages ist (z.B. Mietauto, Fähr- oder Flugbeförderung). Dann gelten hierfür ausschließlich die Vertragsbestimmungen des jeweiligen Autovermieters bzw. Beförderungsunternehmens.
2. Reservierung: Wie und wo bucht man. Ihre Reservierung können Sie ganz einfach und bequem telefonisch, schriftlich, per Fax, per E-mail oder persönlich direkt bei der italiaREISEN vornehmen. Mit Ihrer Reservierungsanmeldung bei uns bieten Sie dem Vermieter verbindlich einen Mietvertrag über uns an. Dieser kommt durch unsere Annahme im Auftrage des Vermieters zustande. Sie erhalten von uns einen Reservierungsschein mit allen Angaben über Haus, Wohnungstyp, Mietzeit etc. Ihrer Reservierung sowie eine Kopie davon. Der Reservierungsschein verbleibt bei Ihnen. Die Kopie schicken Sie bitte umgehend an uns unterschrieben als Bestätigung Ihrer Reservierung zurück. Ergänzungen des Mieters auf der Kopie des Reservierungsscheines sind leider nicht möglich. Sodann erhalten Sie von uns die unterschriebene Mietbestätigung im Namen des Vermieters. Erst dann machen Sie bitte umgehend die angegebenen Zahlungen. Wir versichern, für den Vermieter Inkassovollmacht zu haben. Newsletter: Mit der Anforderung eines Kataloges, eines Buchungsangebotes oder dem Abschluss eines Vermittlungsvertrages akzeptiert der Unterkunftssuchende/Kunde, dass er weiterhin Miet- und/oder Preisangebote/Informationen in Form von Emails, Fax oder per Post erhält. Sollte der Kunde keine weiteren Informationen erhalten wollen, kann er dieser Regelung widersprechen. italiaREISEN ist bemüht, die Zusendungen solcher Informationen umgehend einzustellen. Buchungsspesen: Bei Kurzbuchungen mit einem Aufenthalt von 5 Tagen bzw. 3 Tagen bei Hotels (oder weniger) und kurzfristigen Buchungen, die 5 Tage (oder weniger) vor Anreise eingehen, ist ein höheren Verwaltungsaufwand erforderlich. Wir erlauben uns an Buchungsspesen zu berechnen: 15 Euro im Einzelfall bzw. 20 Euro im kombinierten Fall (Kurz- und kurzfristige Buchung).
3. Zahlungsweise, Nebenkosten, Anreiseunterlagen italiaREISEN ist bezüglich des Mietpreises und evt. Stornierungskosten vom Vermieter inkassobevollmächtigt. Sie machen bitte innerhalb 2 Tagen nach Erhalt der Mietbestätigung eine Anzahlung von 25% des Mietpreises auf unser Konto (siehe Reservierungsschein). Die Restzahlung machen Sie entweder direkt beim Vermieter (siehe dazu Preisliste) oder muss ohne weitere Aufforderung spätestens 30 Tage vor Mietbeginn auf unserem Konto eingegangen sein. Bei kurzfristiger Reservierung (weniger als 6 Wochen vor Mietbeginn) ist im zweiten Fall der gesamte Mietpreis sofort fällig. Über den Zahlungseingang erhalten Sie von uns eine Bestätigung per E-mail. Ihr Zahlungsbeleg gilt als Quittung. Sollten die Zahlungen nach Zusendung unserer Mietbestätigung (siehe Punkt 2) nicht termingerecht eingehen, so sind wir gehalten im Auftrag des Vermieters Ihre Reservierung nach einmaliger fruchtloser Erinnerung zu stornieren. Die Mietausfallkosten nach Punkt 4 haben Sie dennoch zu tragen.
Bucher aus den 27 EU-Mitgliedländern (inkl. England) sowie aus den Nicht-EU-Mitgliedsländern (Island, Lichtenstein, Monaco, Norwegen, Schweiz) gehören zum einheitlichen, europäischen Zahlungsraum (Single European Payment Area, SEPA) und können somit die Zahlungen mit dem SEPA-Überweisungsformular über Ihre Bank kostengünstig und schnell wie Inlandsüberweisungen auf unser angegebenes Konto in Deutschland abwickeln. (vergessen Sie nicht unsere IBAN und BIC-Nr., siehe Reservierungsschein) einzutragen. Dann entfallen die Buchungsspesen für Ausländer. Die Zahlungsbestätigung mit Adresse u. Tel.-Nr. des Vermieters zur Übernahme der Wohnung und die Anreiseunterlagen werden Ihnen 14 Tage vor Anreise zugestellt. Diese Zahlungsbestätigung zeigt dem Vermieter, dass Sie den entsprechenden Mietpreis bezahlt haben. Die Übergabe der Wohnung erfolgt durch den Vermieter nur gegen Abgabe dieser Zahlungsbestätigung. Nebenkosten laut Preisliste u. Kaution zahlen Sie bitte am Ort direkt beim Vermieter. Ohne vollständige Bezahlung des Mietpreises vor Mietbeginn steht dem Vermieter ein Leistungsverweigerungsrecht zu.
4. Rücktritt, Umbuchung, Rücktrittskostenversicherung Der Mieter muss die Reservierung schriftlich kündigen. Bei einem Rücktritt vor Mietbeginn von:
- bis 30 Tage verfällt die Anzahlung; - 29 bis 15 Tage ist 50 % des Mietpreises fällig - 14 bis 7 Tage ist 75 % des Mietpreises fällig, - weniger als 7 Tage fordert der Vermieter die Erstattung des konkret entstandenen Mietausfalls, der bis zur vollen Miete reichen kann, sofern nicht der Unterkunftssuchende einen geringeren Schaden nachweist. Akzeptiert der Vermieter in diesem Fall kulanter Weise eine Umbuchung, so verfällt die Anzahlung und es gilt der ursprüngliche Mietpreis, falls dieser höher war. Bei jeder Umbuchung entstehen 20 Euro Spesen. Bei Rücktritt akzeptieren der Vermieter und wir von Ihnen auch einen Ersatzmieter und empfehlen Ihnen eine Reise-Rücktrittskosten-Vollschutz in Höhe des Mietpreises bei der Reservierung abzuschließen. Wir beraten Sie gerne.
5. Mietzeit, Anreise, Abreise Die Mindestmietzeit beträgt 7 Tage. Mietbeginn und Mietende kann bei einigen Mietobjekten in der Vor- u. Nachsaison täglich sein, bei den meisten nur samstags. Bei speziellen Wünschen sind wir Ihnen gerne behilflich. Die Wohnungen stehen am Anreisetag von 16-19 Uhr zur Übernahme bereit. Bei späterer Ankunft ist von Ihnen kurzfristig der Vermieter (Tel.-Nr. siehe Anreiseunterlagen) zu informieren. Am Abreisetag muss die Wohnung bis 10 Uhr zum Putzen freigegeben werden. Vor der Abreise muss sich der Mieter beim Vermieter zwecks Wohnungsabnahme melden.
6. Auskünfte, Beschreibungen, Unvorhersehbarkeiten
Auskünfte und Beschreibungen werden von italiaREISEN nach bestem Wissen und Gewissen gegeben, jedoch ohne Gewähr, da sie auch auf Angaben von Drittpersonen (Vermieter, Verkehrsämtern, etc.) beruhen. Alle Angaben entsprechen dem Stand bei Drucklegung. Irrtümer bleiben vorbehalten. Zusagen unsererseits zum Mietobjekt sind nur schriftlich wirksam. Der Vermieter und italiaREISEN (im Rahmen seiner Vermittlungstätigkeit) können die Reservierung in Fällen höherer Gewalt, Krieg, Streik und dergleichen kündigen und haben in anderen Fällen, in denen das reservierte Mietobjekt nicht zur Verfügung gestellt werden kann, das Recht, dem Mieter ein anderes, vergleichbares Mietobjekt anzubieten, oder die Reservierung im Namen des Vermieters fristlos zu kündigen. Dabei wird unter Ausschluss weitergehender Ansprüche die bezahlte Miete zurückgezahlt. Die Abtretung von Ansprüchen aus dem Vermittlungsvertrag an Dritte, auch Ehegatten u. Verwandte, ist ausgeschlossen.
7. Haftungsbeschränkung, Service vor Ort Die Haftung von italiaREISEN für Schäden, die nicht Körperschäden sind, wegen Verletzung vertraglicher Pflichten ist auf den dreifachen Mietpreis beschränkt, soweit ein Schaden des Mieters von italiaREISEN weder vorsätzlich noch grob fahrlässig verschuldet wurde. italiaREISEN erbringt keine Serviceleistungen vor Ort. Diese erbringt ausschließlich der Vermieter/Hotelier bzw. dessen Mitarbeiter.
8. Kurtaxe und Grundreinigung Die italienische Regierung hat in 2011 beschlossen, dass italienische Städte und Gemeinden jetzt eine Kurtaxe erheben dürfen. Diese Kurtaxe wird direkt vor Ort bezahlt, d.h. an das von Ihnen ausgewählte Feriendomizil (Hotel, Ferienanlage bzw. Vermieter). Die Kurtaxe ist eine kommunale Steuer, basierend auf der Anzahl der Übernachtungen in der Gemeinde/Stadt. Die Regierung hat der Kommune überlassen, wann sie die Kurtaxe einführt sowie wie hoch der Betrag sein wird. Daher wird die Kurtaxe von jeder Gemeinde selbst bestimmt und kann während der Saison geändert werden.
Hinweis: Die Grundreinigung erfolgt jeweils durch den Mieter. Das Mietobjekt ist besenrein zu übergeben. Die Endreinigung durch die Vermieter ist davon unabhängig. Zur Grundreinigung durch den Mieter zählen also: Die Reinigung der Küche oder der Küchenzeile, das Spülen und Einräumen der Töpfe, des Geschirrs und der Gläser, das Beseitigen der restlichen Lebensmittel und sämtlicher Abfälle, sowie das Fegen aller Räume.
9. Rechtliches: Fernabsatzgesetz und Datenschutz Das Fernabsatzgesetz sieht explizit vor, das dem Kunden nach einer verbindlichen Buchung von Reiseleistungen und unserer Buchungsbestätigung kein Widerrufsrecht mehr zusteht. Somit gibt es auch keine Frist für ein Widerspruchsrecht zu wahren. italiaREISEN erfüllt seine Informationspflichten gemäß § 312 c Abs. 2 und § 312 e BGB also damit, dass wir Ihnen dies in unseren AGB´s mitteilen. italiaREISEN erhält im Rahmen einer Buchungsanfrage/Buchung Ihre E-Mail Adresse. Diese wird diese gemäß § 28 Abs.3 BDSG und § 7 Abs. 3 UWG nur für werbliche Zwecke eigener Ferienangebote verwendet. An Dritte wird Ihre E-Mail-Adresse nicht weitergegeben. Der eigenen Nutzung kann jederzeit durch eine E-Mail an office@italiareisen.de widersprochen werden.
10. Mängel und Beschwerde Bei Mängeln wenden Sie sich bitte zuerst sofort an den jeweiligen Vermieter bzw. Hotelier. Er ist Ihr Vertragspartner und für deren Behebung zuständig. Der Mieter ist verpflichtet, dem Vermieter eine angemessene Frist zur Abhilfe zu gewähren. Sollte keine Abhilfe gewährt werden, so rufen Sie uns bitte in Garching b. München an. Nur so können wir zwischen Ihnen und dem Vermieter/Hotelier vermittelnd helfen. Mängelanzeigen nach Urlaubsende können nicht berücksichtigt werden. Gerichtsstand für die Vermittlung ist München.
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